Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Neo-Care-Solutions (nachfolgend „Berater“ oder „Auftragnehmer“)
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen, Schulungen und sonstigen Dienstleistungen zwischen der Neo-Care-Solutions und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Neo-Care-Solutions ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind Beratungs-, Coaching- und ggf. Umsetzungsleistungen im Bereich Pflege, Gesundheitswesen, Management, Digitalisierung und Organisationsentwicklung, wie im jeweiligen Angebot beschrieben.
(2) Die Neo-Care-Solutions schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Beratungs- bzw. Unterstützungsleistungen.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.
(2) Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Schriftform.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Beratung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
(4) Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorar.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(3) Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen und die Leistungen bis zum Zahlungseingang zurückzuhalten.
5. Laufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
(2) Eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer ist ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Neo-Care-Solutions verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (insbesondere DSGVO und BDSG).
(3) Sofern erforderlich, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
7. Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen der Beratung erstellten Konzepte, Präsentationen, Dokumente, Strategien und sonstigen Materialien bleiben urheberrechtliches Eigentum der Neo-Care-Solutions.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur internen Verwendung.
(3) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Inhalte an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der Neo-Care-Solutions nicht gestattet.
8. Haftung
(1) Die Neo-Care-Solutions haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
(4) Beratungsinhalte und Empfehlungen stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar.
9. Leistungsstörungen und höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen) befreien die Neo-Care-Solutions für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.
(2) Bereits gezahlte Beträge werden im Falle eines endgültigen Leistungsausfalls anteilig erstattet.
10. Referenzen
Die Neo-Care-Solutions darf den Auftraggeber nach erfolgreicher Durchführung der Beratung als Referenz nennen (z. B. Logo, Unternehmensname), sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist der Sitz der Neo-Care-Solutions, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
📄 Stand: Oktober 2025
Neo-Care-Solutions
kontakt@neo-care-solutions.com